Rechtsprechung
VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00 (3) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung eines Bewerbers durch vorläufige oder kommissarische Übertragung von Leitungsfunktionen im Schulbereich; Erfordernis der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Anspruch eines Beamten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Den Interessen der einzelnen Beamtin an ihrem beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an der optimalen Besetzung der Beförderungsstellen vor (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH, vgl. beispielsweise Beschluß vom 12.10.1987 - 1 TG 2724/87 - Beschluß vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593).Der Hess. VGH hat in seinem Beschluß vom 26.10.1993 (Az.: 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593) ausgeführt, die Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei beamtenrechtlichen Auswahlentscheidungen bedürfe der Festlegung eines Vergleichsmaßstabes.
Gegen diese Bewertung ist seitens des Gerichts nichts zu erinnern, denn sie genügt dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit, ist plausibel und kann vom Gericht nachvollzogen werden (vgl. zu diesen Anforderungen im einzelnen Hess. VGH, Beschluß vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593; Beschluß vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluß vom 14.10.1997 -1 TG 1805/97 -).
- VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Gegen diese Bewertung ist seitens des Gerichts nichts zu erinnern, denn sie genügt dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit, ist plausibel und kann vom Gericht nachvollzogen werden (vgl. zu diesen Anforderungen im einzelnen Hess. VGH…, Beschluß vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593; Beschluß vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluß vom 14.10.1997 -1 TG 1805/97 -).Alleine hieraus folgt aber nicht die Begründetheit der Besorgnis der Befangenheit der Kommissionsmitglieder, sondern es bedarf weiterer konkreter Anhaltspunkte für die Annahme, Leistung, Eignung und Befähigung der Antragstellerin seien nicht unvoreingenommen und objektiv beurteilt worden (vgl. in diesem Zusammenhang Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 -); derartige Anhaltspunkte sind vorliegend indes nicht feststellbar.
- VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Gleichwohl ist vorliegend ein Anordnungsgrund zu bejahen, weil in Fällen der vorliegenden Art, also dann, wenn es um die vorläufige oder auch kommissarische Übertragung von Leitungsfunktionen im Schulbereich geht, die ausgewählte Bewerberin deshalb einen Vorsprung erhält, weil ihr bereits die Möglichkeit der Bewährung gegeben wird, was sich - die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung unterstellt - jedoch als Verletzung des sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruchs der Konkurrentin darstellen würde, weil es deren Anspruch auf Chancengleichheit im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt (ebenso Hess.VGH, Beschluß vom 13.01.1989 - 1 TG 3873/88 - siehe auch Beschluß vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 -).Die gerichtliche Prüfung hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 -).
- VGH Hessen, 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97
Streitwert für vorläufiges Rechtsschutzverfahren im beamtenrechtlichen …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Allerdings ist in Fällen, in denen es wie hier um die Besetzung einer Funktionsstelle im Schulbereich gellt, der Streitwert um ein weiteres Achtel zu reduzieren (Hess. VGH, Beschluß vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97). - VGH Hessen, 08.06.1999 - 1 TG 1829/99
Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Abwägungsbericht
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluß vom 09.06.1999 - 1 TG 1829/99 -) kommt der Protokollierung einer schulfachlichen Überprüfung grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu. - VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Gegen diese Bewertung ist seitens des Gerichts nichts zu erinnern, denn sie genügt dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit, ist plausibel und kann vom Gericht nachvollzogen werden (vgl. zu diesen Anforderungen im einzelnen Hess. VGH…, Beschluß vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593; Beschluß vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluß vom 14.10.1997 -1 TG 1805/97 -). - VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setze daher voraus, daß der Dienstherr für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlege, soweit dies nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgegeben sei (ebenso Beschluß vom 20.09.1994 - 1 TG 1261/94-). - VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Der Bay. VGH hat in seinem Beschluß vom 19.01.2000 (Az.: 3 CE 99.3309 -, abgedruckt in DÖD 2000, S. 111) ausgeführt, daß in den Fällen, in denen sich die Anforderungen des Dienstpostens nicht aus gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften oder sonstigen, typisierenden Merkmalen gewinnen ließen, eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung die Festlegung eines spezifischen Anforderungsprofils erfordere; hierdurch würden die nach dem Grundsatz der Bestenauslese anzulegenden Maßstäbe konkretisiert und zugleich modifiziert. - VGH Hessen, 13.01.1989 - 1 TG 3873/88
Besetzung einer Schulleiterstelle - Einstweilige Anordnung
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Gleichwohl ist vorliegend ein Anordnungsgrund zu bejahen, weil in Fällen der vorliegenden Art, also dann, wenn es um die vorläufige oder auch kommissarische Übertragung von Leitungsfunktionen im Schulbereich geht, die ausgewählte Bewerberin deshalb einen Vorsprung erhält, weil ihr bereits die Möglichkeit der Bewährung gegeben wird, was sich - die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung unterstellt - jedoch als Verletzung des sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruchs der Konkurrentin darstellen würde, weil es deren Anspruch auf Chancengleichheit im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt (ebenso Hess.VGH, Beschluß vom 13.01.1989 - 1 TG 3873/88 - siehe auch Beschluß vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 -). - VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00
Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Auszug aus VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Nicht festgelegt hinsichtlich der hier relevanten Problematik hat sich der Hess. VGH in seinem Beschluß vom 19.09.2000 (Az.: 1 TG 2902/00). - VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87
Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten
- VG Frankfurt/Main, 11.11.1997 - 9 G 1587/97
Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch ; Auswahl bei der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1997 - 2 B 11653/97
Anforderungsprofil; Organisationsermessen; Spitzenamt; Auswahlverfahren; …
- VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07
Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs
2000, 10, 11; VG Darmstadt B. v. 26.1.2001 - 1 G 1805/00(3) - DÖD 2001, 182, 183).